Seitens des Gesetzgebers besteht für Betreiber zukünftig der sog. „Minimierungsdruck“ mit Nachweisdokumentation.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. hochentzündlich, giftig, ätzend, krebserzeugend, um nur die gefährlichsten zu nennen.
Die Verordnung ist am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten.
Die Änderung der Verordnung trat am 19.11.2016 in Kraft.
Download PDF
TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte
Anwendung der Gefahrstoffverordnung auf Stoffe und Gemische, die nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft sind.